Fragen?

Haben Sie Fragen zu unseren Freiwilligendiensten? Wir beantworten sie gerne!

FSJ – Was ist das?

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) gibt es in Deutschland seit 1964. Es ist ein Freiwilligendienst in sozialen und gemeinnützigen Einrichtungen für Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt und noch nicht das 27. Lebensjahr vollendet haben. Für das Freiwillige Soziale Jahr gibt es viele, meist überregionale Träger. Diese arbeiten mit vielfältigen Einsatzstellen zusammen. Die Einsatzstelle ist die konkrete Stelle, bei der der FSJ-Teilnehmer („FSJler“) dann seinen Freiwilligendienst ableistet. Unter dem Dach des Trägers werden viele Einsatzstellen koordiniert und er ist neben der Einsatzstelle auch in pädagogischer, organisatorischer und insbesondere rechtlicher Hinsicht eingebunden. Die Vereinbarung im Freiwilligen Sozialen Jahr umfasst somit die Partner Träger und Einsatzstelle. Das FSJ ist eine Vollzeittätigkeit, die in der Regel für 12 Monate vereinbart wird. Die Mindestdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer 18, in Ausnahmefällen 24 Monate. Seit 2008 ist das FSJ im Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (JFDG) geregelt. Dieses Gesetz sieht eine pädagogische Begleitung der Freiwilligen vor, welche durch den Träger geleistet wird. Neben der individuellen Betreuung der Teilnehmer gehört hierzu insbesondere die Seminararbeit. Beide stellen sicher, dass die Freiwilligen in ihrer Arbeit qualifiziert pädagogisch begleitet werden. Die Einsatzstelle wirkt bei der pädagogischen Begleitung mit und ergänzt diese in der Praxis.

BFD – was ist das?

Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist 2011 als Initiative zur freiwilligen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Arbeit eingeführt worden. Der Bundesfreiwilligendienst wurde von der Bundesregierung als Reaktion auf die Aussetzung der Wehrpflicht und damit auch des Zivildienstes eingeführt. Er soll die bestehenden Freiwilligendienste FSJ (Freiwilliges Soziales Jahr) und FÖJ (Freiwilliges Ökologisches Jahr) ergänzen und das bürgerschaftliche Engagement fördern. Ziel ist es unter anderem auch, das Konzept des Freiwilligendienstes auf eine breitere gesellschaftliche Basis zu stellen, da der Bundesfreiwilligendienst auch für Erwachsene über 27 Jahre offen ist. Für Letztere ist auch ein Teilzeitdienst möglich, der aber über 20 Stunden pro Woche liegen muss, wobei die Vergütung dann entsprechend geringer ausfällt. Ansonsten ist der BFD in Dauer, Umfang und Vergütung eng an die Regelungen im FSJ angelehnt. Die Rechtsgrundlage ist das Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG).

ISA – Was ist das?

Individuelle Schwerstbehinderten-Assistenz, ein ambulanter Dienst für behinderte Menschen, die eine zeitintensive Assistenz und Pflege benötigen. Die Einsatzstelle mit den meisten FSJ- und BFD-Plätzen bei der AWO-Freiburg. Näheres siehe unter Einsatzstellen/ISA.

Huckepack – Was ist das?

Der Schulkindergarten “Huckepack” ist ein Kindergarten der AWO-Freiburg für körper- und mehrfachbehinderte Kinder im Vorschulalter. Näheres siehe unter Einsatzstellen/Huckepack.

Wann kann ich mit einem FSJ oder BFD beginnen?

Die meisten FSJ- und BFD-Plätze werden um 1. September besetzt. In einigen Einsatzstellen (z.B. in der ISA) ist es aber auch möglich, zu einem anderen Zeitpunkt zu beginnen. Infos hierzu finden Sie unter Einsatzstellen bei der jeweiligen Einrichtung. In der Stellenbörse sehen Sie, ab wann in welcher Einrichtung Plätze frei sind.

Wie lange dauert ein Freiwilligendienst?

Für FSJ und BFD gilt, dass die Standarddauer 12 Monate beträgt. Je nach Einrichtung sind auch andere Zeiträume möglich. Die Mindestdauer beträgt sechs Monate, die Höchstdauer 18 Monate.

Was ist ein FSJ-“Träger” oder BFD-“Träger”?

Bei beiden Freiwilligendiensten wird zwischen der Einsatzstelle und dem Träger unterschieden. Beim BFD gibt es außerdem noch das BAfzA (Bundesamt für zivilgeschellschaftliche Aufgaben, Nachfolger des früheren Bundesamtes für den Zivildienst). Die Einsatzstelle ist die Einrichtung, in der man seinen Freiwilligendienst leistet. Der FSJ- oder BFD-Träger organisiert die Begleitseminare, ist neben der Einsatzstelle Ansprechpartner für die fachliche Begleitung und bearbeitet die Lohnabrechnung. Oft sind Einsatzstelle und Träger beim selben Verband angesiedelt, manchmal aber auch bei unterschiedlichen Verbänden. Die AWO-Freiburg arbeitet – je nachdem in welcher Einrichtung man seinen Freiwilligendienst absolviert – mit zwei FSJ- bzw. BFD-Trägern zusammen, mit der AWO Baden und mit dem DRK Baden.

Wie finde ich heraus, wann meine Seminare sind und über welchen Träger meine Stelle läuft?

Die Freiwilligen erhalten zu Beginn ihres FSJ bzw. BFD einen Terminplan mit den Seminarterminen. Außerdem erhalten sie jeweils kurz vor den Seminarterminen eine detaillierte Einladung. Über welchen Träger die Stelle läuft, kann man am besten bei der jeweiligen Einsatzstelle direkt erfragen oder per E-Mail an fsj-bfd@awo-freiburg.de.

Finden die Seminare außerhalb statt oder kann man nachts zuhause schlafen?

Die Seminare finden in Tagungshäusern statt, in denen man auch übernachtet. Die Tagungshäuser liegen meistens außerhalb der Einsatzstelle bzw. des eigenen Wohnortes.

Wie bewerbe ich mich am besten?

Wenn Sie noch keine konkrete Einsatzstelle gefunden haben und sich einen Überblick verschaffen möchten oder Tipps zur Auswahl brauchen, können Sie gerne an die Ansprechpartner auf der “Kontakte”-Seite anrufen oder anmailen. Wenn Sie eine Einsatzstelle gefunden haben, für die Sie sich besonders interessieren, wenden Sie sich am besten direkt dorthin. Die Kontaktdaten finden Sie jeweils unter “Einsatzstellen”. Es empfiehlt sich, den ersten Kontakt telefonisch oder per E-Mail aufzunehmen. Dann können die wichtigsten Fragen gleich geklärt werden (z.B. ab wann der nächste Platz frei ist) und Sie erfahren die nächsten Schritte, die je nach Einsatzstelle unterschiedlich sein können. Wenn es für Sie schwierig ist, während der Sprechzeiten anzurufen (z.B. weil Sie dann immer Schule haben), können Sie uns auch gerne Ihre Telefonnummer mitteilen, dann rufen wir Sie außerhalb der Sprechzeiten zurück. Die Bewerbungsunterlagen können Sie gerne als E-Mail an die dort genannte Adresse schicken (am besten alle Unterlagen in einer Sammel-PDF). Der Postweg geht natürlich auch. Als nächster Schritt kann dann ein Info- oder Bewerbungsgespräch vereinbart werden, bei dem innerhalb der Einsatzstelle der passende Aufgabenbereich gefunden werden soll. Alle AWO-Einrichtungen bieten Hospitationen (“Schnuppertage”) an, damit man die Möglichkeit hat, die Aufgaben und die Menschen, mit denen man später arbeiten soll, kennenzulernen.

Wie sind die Arbeitszeiten verteilt?

Das hängt davon ab, zu welchen Zeiten die Einrichtung ihre Arbeit erbringt, und kann gerne bei der Bewerbung angesprochen werden. In manchen Einrichtungen ist die Arbeitszeit regelmäßig, in anderen wird im Schichtdienst gearbeitet. Auch innerhalb der Einrichtungen kann es je nach Einsatzbereich unterschiedliche Arbeitszeiten geben. Auch Nacht-, Wochenend und Feiertagseinsätze sind möglich, natürlich mit entsprechendem Freizeitausgleich an anderen Tagen. Die Obergrenzen der Arbeits- und Schichtzeiten richten sich nach dem Arbeitszeitgesetz und für unter 18jährige nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.

Wie viele Stunden pro Woche beträgt die Arbeitszeit?

Beim FSJ und beim BFD bis 27 Jahre entspricht die Wochenarbeitszeit der einer Vollzeitstelle in der Einrichtung. Je nach Einrichtung sind dies 38,5 bzw. 39 Stunden. Der BFD für über 27jährige ist auch als Teilzeit-Einsatz möglich. Die Wochenarbeitszeit muss aber mehr als 20 Stunden betragen. Bei einem Teilzeit-BFD liegt die Vergütung entsprechend niedriger.

Wieviel Urlaubstage habe ich im FSJ/BFD?

Bei einer Dauer von 12 Monaten besteht im FSJ ein Urlaubsanspruch von 25 Arbeitstagen (= 5 Wochen Urlaub), beim BFD von 27 Arbeitstagen. Bei längerer oder kürzerer Dauer des FSJ/BFD hat man anteilig entsprechend mehr oder weniger Urlaubsanspruch.

Wie viele Tage Urlaub darf man hintereinander nehmen?

Die Obergrenze ist der Anspruch an Urlaubstagen, den man bis einschließlich des Monats, in dem der Urlaub liegen soll, erworben hat. Natürlich nur, sofern man bis dahin nicht schon einen Teil dieser Tage für andere Urlaube verwendet hat. Ob diese Urlaubstage dann alle “am Stück” genommen werden können, ist mit der jeweils für die Urlaubplanung zuständigen Person in der Einsatzstelle abzustimmen.

Wie hoch ist die Vergütung?

Die Vergütung ist je nach Einsatzstelle unterschiedlich. Innerhalb einer Einsatzstelle ist die Vergütung für Freiwillige im FSJ und im Vollzeit-BFD gleich. Die Höhe der Vergütung finden Sie auf dieser Seite unter “Einsatzstellen” im Profil der jeweiligen Einsatzstelle. Es handelt sich um Netto-Beträge. Die Vergütung setzt sich jeweils zusammen aus dem Taschengeld, einer Verpflegungspauschale und einem Wohnkostenzuschuss. Die darüber hinaus anfallenden Sozialversicherungsbeiträge trägt die Einsatzstelle (sowohl Arbeitgeberanteil als auch Arbeitnehmeranteil). Bei Teilzeit-BFD-Stellen (nur über 27 Jahre möglich) errechnet sich die Vergütung anteilig aus der Vergütung einer Vollzeitstelle.

Wie hoch ist die Vergütung bei den einzelnen Einsatzstellen?

Die Höhe der Vergütung finden Sie im jeweiligen Stellenprofil unter “Einsatzstellen”.

Wer zahlt die Vergütung in FSJ und BFD?

Die Vergütung wird vom FSJ- bzw. BFD-Träger der jeweiligen Einrichtung an den/die Freiwillige ausgezahlt. Siehe auch die Antwort zur Frage : “Was ist ein FSJ-Träger bzw. BFD-Träger?”

Haben Freiwillige im FSJ und BFD Kindergeldanspruch?

Ja, sofern sie noch nicht 25 Jahre alt sind. Aktuelle Infos zum Kindergeld und dessen Höhe finden Sie hier.

Bekommt man eine Unterkunft gestellt, wenn man nicht aus dem Raum Freiburg kommt?

Leider kann die AWO-Freiburg keine Unterkünfte stellen.

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